Finanzielle Überbrückungshilfe
Hilfe für Personen in nachgewiesener finanzieller Notlage.
Sind Sie wegen eines unerwarteten Ereignisses in eine finanzielle Notlage geraten? Die finanzielle Überbrückungshilfe des Roten Kreuzes Basel ist dazu da, akute Notsituationen zu überbrücken und Leid zu lindern. Die Unterstützungsbeiträge werden von Spenden finanziert. Sie richten sich an bedürftige Personen und Familien in der Schweiz.
Wer bekommt finanzielle Unterstützung?
Die finanzielle Überbrückungshilfe unterstützt Menschen, in deren Leben ein Ereignis (zum Beispiel Krankheit, Trennung, Jobverlust) eingetreten ist, das ausserordentliche Kosten verursacht oder die Einnahmen plötzlich schmälert, sodass sie in eine finanzielle Notsituation geraten. Die finanzielle Unterstützung soll bei den Hilfesuchenden zu einer nachhaltigen Verbesserung ihrer Situation führen und wird nur gewährt, wenn alle andern Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Wie hoch ist der Unterstützungsbeitrag?
Der Unterstützungsbeitrag wird individuell festgelegt, beträgt jedoch maximal CHF 1000 pro Haushalt. Wird ein Beitrag gewährt, kann frühestens zwei Jahre nach Auszahlung ein erneutes Gesuch für den gleichen Haushalt eingereicht werden. Die Überbrückungshilfe ist nicht als Dauerunterstützung, sondern für Notlagen gedacht.
Wie kann ich finanzielle Überbrückungshilfe beantragen?
Die Überbrückungshilfe des Roten Kreuzes Basel nimmt Gesuche von Sozialdiensten und Beratungsstellen sowie von Privatpersonen entgegen. Gesuche können ausschliesslich über unser Gesuchsformular eingereicht werden. Dort finden Sie eine Zusammenstellung sämtlicher erforderlichen Angaben und einzureichenden Dokumente.
Hilfesuchende können sich auch direkt an uns wenden. Termine nur nach telefonischer Vereinbarung, Tel.: 061 319 56 56
Gesuchsformular (Word-Dokument)
Budgetplan (Word-Dokument)
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an info@srk-basel.ch oder per Post an Rotes Kreuz Basel
Überbrückungshilfe
Bruderholzstrasse 20
4053 Basel
Weitere Informationen
- Mietzinsdepots
- Ausbildungen
- Auslandreisen, Ferien
- Überführung eines Leichnams ins Aus- bzw. Heimatland
- Bussen, Geldstrafen, Verfahrens- und Anwaltskosten.
- Die Gesuche werden im Sinne der Datenschutzgesetzgebung vertraulich behandelt.
- Die Gesuche werden in der Regel innerhalb eines Monats nach Eingang behandelt.
- Als Bemessungsgrundlage für eine bescheidene Einkommenssituation gelten die SKOS-Richtlinien.
- Die finanzielle Überbrückungshilfe unterstützt nur subsidiär. Wenn Ansprüche an Dritte (behördliche Sozialwerke, Versicherungen, Privatpersonen etc.) in nützlicher Frist durchsetzbar sind, um die Notlage der gesuchstellenden Person abzuwenden, kann keine finanzielle Hilfe gewährt werden.
- Handelt es sich bei den Hilfesuchenden um IV- bzw. AHV-Bezüger/-innen, muss abgeklärt werden, ob auch Pro Infirmis bzw. Pro Senectute/Pro Juventute aus deren eigenen Fonds und Mitteln einen Beitrag leisten können.
- Wird festgestellt, dass eine einmalige Unterstützung durch die finanzielle Überbrückungshilfe nicht dazu beiträgt, die finanzielle Notlage nachhaltig zu lindern, kann kein Beitrag gewährt werden. Ausnahmen: Die Klientinnen bzw. Klienten sind nicht wiedergutzumachenden Nachteilen ausgesetzt wie z.B. Wohnungsverlust, Sperrung der Leistungen der Krankenkasse (z.B. bei chronisch Kranken und Schwangeren).
- Sollen Zahnarztkosten übernommen werden, darf der Taxpunktwert (TPW) max. CHF 1.00 (Sozialhilfe-/SUVA-Tarif) betragen.
Leistungen können im Rahmen dieser Kriterien grundsätzlich allen Personen, welche in Basel-Stadt angemeldet sind, gewährt werden.
Bitte halten Sie folgende Informationen bereit:
- Vollständige Personalien sämtlicher im Haushalt lebenden Personen (wir bitten Sie, einen amtlichen Ausweis mitzubringen)
- Budget-Unterlagen (Steuererklärung, Lohnausweis, Konto-Auszüge, Miet- und Arbeitsvertrag)
- Belege über die Kosten, die die Überbrückungshilfe übernehmen soll (Rechnungen, Kostenschätzung)
- Informationen zu einem allfälligen Finanzierungsplan / Liste der angeschriebenen Institutionen
- Belege zu allfälligen Schulden
- Damit wir Ihre Situation verstehen, werden wir Sie nach Ihrer Familien-, Berufs-, Wohn-, und finanziellen Situation befragen.
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